Sechs grosszügige Eigentumswohnungen am Rebhofweg in Wil SG, realisiert nach gehobenen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards. Jedes Detail dieses Hauses ist darauf ausgelegt, Ihnen langfristig Freude, Komfort und Wertbeständigkeit zu bieten.
Das Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen wird nach der SIA-Norm 261 erdbebensicher gebaut. Jede Wohnung wird nach den erhöhten Schallanforderungen der SIA-Norm 181 geplant und ausgeführt. Das Gebäude wird nach dem "MINERGIE-Standard" realisiert und zertifiziert, dadurch verfügt das Gebäude über ausgezeichnete Wärmedämmwerte. Zielstandard: Minergie GEAK Klasse A–B. Heizwärmebedarf ≤ 30 kWh/m²a. PV-Anlage auf Dach mit Eigenverbrauchsgemeinschaft. Es entstehen Wohnungen mit einem guten bis hohen Ausbaustandard.
| Position | Angabe |
|---|---|
| Bauherrschaft | NovaWil GmbH |
| Objekt | Neubau Mehrfamilienhaus, Rebhofweg 9 + 11, 9500 Wil SG |
| Wohnungen | 6 Eigentumswohnungen (2× Erdgeschoss, 2× 1. Obergeschoss, 2× Attika) |
| Tragwerk | Massive Stahlbetonbauweise |
| Erdbebensicherheit | Gemäss SIA-Norm 261 |
| Schallschutz | Erhöhte Anforderungen gemäss SIA-Norm 181 |
| Energiestandard | MINERGIE, Zielstandard GEAK Klasse A–B, Heizwärmebedarf ≤ 30 kWh/m²a |
| Personenaufzug | 630 kg / 8 Personen, rollstuhlgängig |
Beide Wohnungen sind identisch
| Raum | Boden | Wände | Decke / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Eingang & Gang | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Zimmer 1 & 2, Eltern | Parkett ca. 10–14 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz gestrichen |
| Reduit | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Essen / Wohnen | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Küche | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Dusche / WC | Platten ca. 10 mm nach Wahl * Duschbereich ohne Bodenheizung |
Platten ca. 10 mm nach Wahl ** | Weissputz weiss gestrichen |
| Sitzplatz / Balkon | Feinsteinzeugplatten 20 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Aussenwärmedämmung mit Holzschalung vorvergraut | Stahlbeton (Schalung Typ 2) weiss gestrichen |
| Treppenhaus | Platten ca. 10 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen Treppe EG–OG: Stahlbeton, Platten ca. 10 mm mit Sockel |
* Keramik od. Feinsteinzeug
** im Bereich Apparate ca 200 cm
hoch. Restliche Wände Abrieb 1.5 mm weissgestrichen
Beide Wohnungen sind identisch
| Raum | Boden | Wände | Decke / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Eingang & Gang | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Zimmer 1 & 2, Eltern | Parkett ca. 10–14 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz gestrichen |
| Reduit | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Essen / Wohnen | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Küche | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Dusche / WC | Platten ca. 10 mm nach Wahl * Duschbereich ohne Bodenheizung |
Platten ca. 10 mm nach Wahl ** | Weissputz weiss gestrichen |
| Sitzplatz / Balkon | Feinsteinzeugplatten 20 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Aussenwärmedämmung mit Holzschalung vorvergraut | Stahlbeton (Schalung Typ 2) weiss gestrichen |
| Treppenhaus | Platten ca. 10 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen Treppe EG–OG: Stahlbeton, Platten ca. 10 mm mit Sockel |
* Keramik od. Feinsteinzeug
** im Bereich Apparate ca 200 cm hoch.
Restliche Wände Abrieb 1.5 mm weissgestrichen
Beide Wohnungen sind identisch
| Raum | Boden | Wände | Decke / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Eingang, Garderobe | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Zimmer 1 & Eltern | Parkett ca. 10–14 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Reduit | Platten ca. 10 mm nach Wahl * ohne Bodenheizung |
Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Essen / Wohnen | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Küche | Platten ca. 10 mm nach Wahl * | Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
| Dusche / WC | Platten ca. 10 mm nach Wahl * Duschbereich ohne Bodenheizung |
Platten ca. 10 mm nach Wahl ** |
Weissputz weiss gestrichen |
| Terrasse | Feinsteinzeugplatten 20 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Verputzte Aussenwärmedämmung mit Abrieb, gestrichen | |
| Treppenhaus | Platten ca. 10 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen | Weissputz weiss gestrichen |
* Keramik od. Feinsteinzeug
**
im Bereich Apparate ca 200 cm hoch. Restliche Wände Abrieb
1.5 mm weissgestrichen
WärmedämmungFür die Bemessung der Wärmedämmung sind die Auflagen der
Wärmedämm-Vorschriften des Kantons St.Gallen, sowie die Empfehlungen SIA 380/1 Heizenergienachweis zugrunde
gelegt.
Wärmedämmung von Einzelbauteilen
Aussenwände
101 BestandsaufnahmenRissprotokolle von umliegenden Gebäuden sofern nötig
102 BaugrunduntersuchungBaggerschlitz, wenn nötig geologischer Kurzbericht mit Ingenieurbeurteilung für Baugrube und Fundation
112 RückbauSchadstoffanalyse und fachgerechter Rückbau der bestehenden Bauten, Abtransport und fachgerechte Entsorgung inkl. Gebühren. Allfällige Rodung der Umgebungspflanzen
122 ProvisorienProvisorische Parkplätze erstellen und unterhalten
BaugrubenaushubAushub für Kanalisation und Fundamentvertiefungen, sofern nicht im Baugrubenaushub enthalten
211.1 GerüsteFassadengerüst Ausführung nach SUVA-Vorschriften.
214 Montagebau in Holz
Dachrandabschluss aus Dreischichtplatten sofern nicht durch Dachdecker
ausgeführt.
nicht vorgesehen
Ausbilden von Dilatations- und Arbeitsfugen
nicht vorgesehen
286 BauaustrocknungEntfeuchtungsgeräte oder Heizgeräte nach Bedarf inkl. Miete und Unterhalt
287 BaureinigungGrob- und Schlussreinigung zur Übergabe an Käuferschaft
Sämtliche 12 Abstellplätze in der Tiefgarage werden mit den erforderlichen Leerrohren und Kabelkanälen für die spätere Installation von Elektro-Ladestationen (Wallboxen) vorbereitet. Ein zentrales Lastmanagementsystem stellt sicher, dass die verfügbare Anschlussleistung dynamisch auf alle aktiven Ladepunkte verteilt wird, ohne dass die Hausanschlussleistung erhöht werden muss.
Die eigentliche Ladestation (Wallbox) sowie deren Installation sind nicht im Basisstandard enthalten und können durch die Käuferschaft als Sonderwunsch (Käuferausbau) bestellt werden. Der Ladepunkt wird dem jeweiligen Stockwerkeigentums-Parkplatz individuell zugeordnet und separat verrechnet (Submeter).
in der Tiefgarage ist keine mechanischer Zu- und Abluftanlage vorgesehen. Die Tiefgarage wird natürliche Belüftung mittels Lochblechfüllung im Garagentor und Entlüftungsschacht in der Garagendecke. Die Ausführung erfolgt gemäss den kantonalen Vorschriften.
Brandabschottungen bei Leitungsdurchführungen von Tiefgarage zu MFH gemäss den Vorschriften.
| Raum | Boden | Wände | Decke / Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Tiefgarage | Betonplatte Monobeton mit Besenstrich natur Parkfelder und Nummer aufgezeichnet |
Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton / Mehrschichtplatten weiss gespritzt oder gestrichen |
| Rampe | Hartbeton mit Rillen | Beton natur lasiert | |
| Velo / KiWa | Hartbeton roh sichtbar | Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton weiss gespritzt oder gestrichen |
| Waschen / Trocknen | Zementüberzug oder Monobeton gestrichen |
Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton, Mehrschichtplatten weiss gespritzt oder gestrichen |
| Lagerraum | Zementüberzug oder Monobeton gestrichen |
Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton, Mehrschichtplatten weiss gespritzt oder gestrichen |
| Technik | Zementüberzug oder Monobeton natur ev. gestrichen |
Beton / Kalksandstein natur, ev. weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton, Mehrschichtplatten natur, ev. weiss gestrichen |
| Kellergang | Betonplatte Monobeton gestrichen |
Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton, Mehrschichtplatten weiss gespritzt oder gestrichen |
| Keller | Betonplatte Monobeton gestrichen |
Beton / Kalksandstein weiss gespritzt oder gestrichen |
Stahlbeton, Mehrschichtplatten weiss gespritzt oder gestrichen |
| Treppenhaus | Platten ca. 10 mm Farbton gemäss einheitlichem Aussenkonzept |
Abrieb 1.5 mm weiss gestrichen |
Weissputz weiss gestrichen Treppe UG–EG Stahlbeton, Platten (Keramik od. Feinsteinzeug) |
Leitungen im UG und Garage auf Putz, in Wohnräumen alles unter Putz. Für das Gebäude ist im Technikraum eine Hauptverteilung mit den entsprechenden Wohnungszählern vorgesehen. Unterverteilung mit Sicherungsautomaten und Multimediaverteilung in jeder Wohnung.
LichtinstallationenGemäss den MINERGIE-Anforderungen
247.5 Spezielle Kaminanlagen nicht vorgesehen
Dimensionierung gemäss Leitsätzen SVGW und Abwasserleitsätzen. Es sind die Vorschriften der örtlichen, kant. und eidg. Behörden sowie die Bedingungen des SIA berücksichtigt. Hausanschluss Wasserzuleitung bis zur Wasserbatterie. Schmutzwasserleitungen in PE-Silent, Kalt- und Warmwasserleitungen in Kunststoffrohren z.B. System Sanipex. Sämtliche Leitungen in schallgedämmten Vorwandschalen geführt.
Ausführung und Modelle gemäss Bemusterung innerhalb des Budgetpreises Sanitäre Apparate (siehe Anhang 1); die Käuferschaft wählt im Rahmen der Bemusterung aus dem Sortiment des bestimmten Lieferanten.
Qualitativ gute Einbauküchen mit Unterbauten, Oberschränken, Pfannen- und Flaschenauszug, Sämtliche Schubladen und Schranktüren mit Dämpfungssystem, moderne Apparaturen.
Die Umgebung wird gemäss Gesamtkonzept der Bauherrschaft und den behördlichen Vorschriften entsprechend erstellt.
Die Bepflanzung muss erhalten bleiben. Sollten die Pflanzen ersetzt werden müssen, so muss ein gleichwertiger Ersatz (Höhe, Art) gepflanzt werden.
Erstellen von Rohplanie und Aufschüttung (Geländemodellierung) aufgrund der neuen Terrainverhältnisse, aller Rasen- und Pflanzenflächen. Ansäen der Rasen- und ev. Magerwiesen, inkl. 1. Schnitt.
Verkehrsflächen können mit einschichtigem Asphaltbelag, Verbundstein, Kiesflächen oder Rasengittersteinen erstellt werden.
Interne Verbindungswege können von der ursprünglichen Planung abweichen; die genaue Lage wird auf der Baustelle definitiv festgelegt.
Parkplätze werden mit Asphaltbelag, Verbundsteinen oder Kies nach den behördlichen Vorschriften erstellt. Anzahl der Besucherparkplätze wird von der Gemeinde festgelegt. Die Sitzplätze im Erdgeschoss werden mit Feinsteinzeug-Platten erstellt.
Entlang der Fassade wird ein Geröllkoffer als Spritzschutz erstellt.
Die Ausstattung der Spielgeräte wird durch Architekt und Gemeinde festgelegt und kann von der ursprünglichen Planung abweichen. Die nicht überbauten Flächen werden planiert, mit Rasen, Natur- oder Blumenwiese angesät. Die Böschungen werden mit Bodendecker und einzelnen Sträuchergruppen bepflanzt. Die erstmalige Bepflanzung der Umgebungsarbeiten nach Beendigung der Bauarbeiten gilt als massgebend.
Generell behält sich die Bauherrschaft vor, die Gestaltung der Umgebung zu ändern.45 ErschliessungErschliessungsleitungen Kanalisation, Elektro, Wasser, Tel., TV
Ersatzabgabe für den Zivilschutzraum gemäss Verordnung der Gemeinde
DefinitionMassgebend für die Bauausführung ist dieser Baubeschrieb. Die gesamte äussere Form-, Material- und Farbgestaltung erfolgt durch die Erstellerin. Ebenso die Standortbestimmung von Briefkasten- und Containeranlagen.
Die Bauherrschaft und der Architekt legt das gesamte Farbkonzept fest. Dieses ist für alle allgemeinen Bereiche der Überbauung relevant. Änderungen, die gegenüber diesem Bau- und Leistungsbeschrieb sowie den Plänen aus technischen oder architektonischen Gegebenheiten vorgenommen werden, oder solche, die das Bauwerk in keiner Weise verschlechtern, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt auch für behördliche Entscheide, die den konstruktiven oder technischen Aufbau betreffen.
Die Flächenangaben sind Nettowohnflächen; gesamte Wohnfläche exklusive Wände und Installationsschächte. Die Dimensionierung der Wände, Decken, Stützen und anderer Konstruktionen entspricht in thermischer, akustischer und statischer Hinsicht den einschlägigen SIA-Normen (erhöhte Anforderungen). Die Ausführung erfolgt nach den örtlichen Vorschriften der Baupolizei, der Feuerpolizei und anderen Amtsstellen.
Für äussere Materialwahl und Farbgebung sind ausschliesslich die Bauherrschaft und der Architekt mit der Gemeindebehörde zuständig. Änderungen gegenüber dem Baubeschrieb oder dem Projekt aufgrund von Kundenwünschen sind nur gegen schriftliche Vereinbarungen möglich. Änderungen, welche die Bauqualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.AusstattungsänderungenDie Bauherrschaft behält sich vor – eventuell notwendige Änderungen der Ausführung oder Ausstattung vorzunehmen, die einen technischen Fortschritt bedeuten, konstruktiv nötig sind oder von der Behörde verlangt werden, auch nach Vertragsabschluss, sofern sie keine Wertminderungen zur Folge haben.
LeistungsänderungenZusätzliche Käuferwünsche werden als Nachträge nach Aufwand
verrechnet, zuzüglich 12% (exkl. MwSt.) auf die Mehrkosten für Architektur, Bauleitung und Bauherrschaft. Beizug
weiterer Planer (Ingenieure, Haustechnik) erfolgt bei Bedarf ebenfalls nach Aufwand
Bewilligungsgebühren
für Käuferwünsche sind in jedem Fall durch den Käufer zu bezahlen.
Der Ausbaustandard sowie die Lieferanten
und Unternehmer sind durch Bauherrschaft und Architekt festgelegt. Vergibt die Käuferschaft Arbeiten an andere
als die bestimmten Lieferanten/Unternehmer, wird der im Budget enthaltene Betrag für die betreffende Position
nur zu 80% gutgeschrieben. Dies gilt auch für Teilaufträge (z.B. einzelne Apparate)
Mängelausschluss / GarantieleistungenDie Haftung für Werkmängel erstreckt sich nach den Normen des SIA 118 auf eine Garantiefrist von 2 Jahren sowie auf eine Frist von 5 Jahren für verdeckte Mängel ab dem Erstbezug. Nicht unter die Mängelhaftung fallen Schäden, die nach der Bauabnahme durch höhere Gewalt, normale Abnutzung, mangelhaften Unterhalt, nicht sachgemässen Gebrauch oder durch Dritte verursacht wurden.
Von der Mängelhaftung ausgenommen werden unbedeutende Schwund- und Setzungsrisse (sog. Haarrisse).
Kittfugen sind gemäss Norm SIA 274 nicht garantiepflichtig. Eine regelmässige Kontrolle (besonders in Nasszellen) wird empfohlen, übliche Lebensdauer von Kittfugen 5-8 Jahre.
Für die Reinigung von sämtlichen Oberflächen und Bauteilen sind die Pflegeanleitungen und Hinweise der Unternehmer massgebend. Schäden durch unsachgemässe Behandlung werden von der Haftung ausgeschlossen.
Rissbildungen in der Fahrbahn der Tiefgarage und Sichtbetonausführungen sind bis zu einer Breite von 1.0 mm möglich und stellen keinen Mangel dar. Bei den Betonwänden im Untergeschoss können Feuchtigkeits- und Salpeterspuren nicht ausgeschlossen werden und müssen akzeptiert werden.
Die Ausführung von Weissputzflächen (Weissputzdecken oder allfällige Weissputzwände) erfolgt in der Ausführungsqualität Q3 (bei Streifflicht können Arbeitsspuren und Schattenbildungen auftreten).
Bei Schnee- und Eisablagerungen auf den Lamellenstoren können bei der Benutzung die Elektroantriebe Schaden nehmen. Schäden dieser Art werden von der Garantie ausgeschlossen. Ebenfalls ist es empfehlenswert bei Sturm und Hagel die Lamellenstoren hochzuziehen um die Lamellen zu schützen. Gemäss der kantonalen Gebäudeversicherung sind Sonnenstoren nicht auf Sturm und Hagel gesichert.
BaumaterialienHochwertige Naturprodukte wie Vollholz, Holzfurniere oder bearbeitete Naturprodukte wie keramische Platten, Zementplatten oder ähnliches unterliegen Schwankungen in der Maserung, in der Färbung oder im sonstigen Aussehen. Zudem können durch Bewitterungen unterschiedliche Veränderungen (Ausblühungen etc.) entstehen. Soweit diese Abweichungen den üblichen Rahmen nicht deutlich überschreiten, kann kein Austausch der betroffenen Materialien verlangt werden.IsolierverglasungenIsolierglas ist kein optisches Erzeugnis. Es darf kleine, unauffällige und vereinzelte visuelle Fehler, wie beispielsweise Kratzer, aufweisen.
Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn bei stehender Betrachtung und normalen Lichtverhältnissen aus einer Distanz von drei Metern die Durchsicht erheblich beeinträchtig und das ästhetische Gesamtbild gestört ist.
Bei der Beurteilung von Mängelrügen sind nachfolgend aufgeführte Fehler noch zulässig und berechtigen den Besteller nicht, die Auswechslung der Isolierverglasung zu verlangen:
Falz- und RandzonenErledigung und Verrechnung von Sonderwünschen BemusterungÄnderungswünsche der Käuferschaft können nur beim Architekten beantragt werden. Die Käuferschaft ist nicht berechtigt, Aufträge ohne die Zustimmung des Architekten direkt an die Unternehmer oder Lieferanten zu erteilen. Änderungen müssen möglichst frühzeitig gemeldet werden.
Änderungswünsche werden auf ihre Machbarkeit geprüft und deren Kostenfolge ermittelt. Sämtliche Änderungswünsche werden im Detail (inkl. Kostenfolge) aufgelistet und dürfen zur Ausführung den Baufortschritt nicht hemmen. Durch Unterzeichnung eines Kostenrapports (Mehrkosten) erteilt die Käuferschaft den entsprechenden Ausführungsauftrag. Zu den Arbeits- und Materialkosten der Änderungswünsche werden zusätzlich die Kosten für die Planung, Bauleitung sowie für die Bauherrschaft (Gebühren) von 12% exkl. MwSt. verrechnet. Bei gravierenden Sonderwünschen sogar nach Aufwand. In dem Falle erfolgt die Abrechnung direkt. Akontozahlungen für Änderungswünsche werden nach Arbeitsfortschritt in Rechnung gestellt.
Werden Boden- und Wandbeläge unter dem Budgetbetrag bemustert wird kein Minderpreis vergütet. Allfällige Minderkosten für nicht ausgeführte oder günstiger ausgeführte Ausbauten und Bauteile werden zum Nettobetrag vergütet, resp. in Abzug gebracht.
Änderungen in der Phase „Rohbau“In der Phase „Rohbau“ sind folgende Abweichungen gegenüber der Normplanung möglich:
Änderungen in der Phase „Ausbau“In der Phase „Ausbau“ sind folgende Abweichungen gegenüber der Normplanung möglich:
| Wohnung | Zimmergrösse | Budget Preis |
|---|---|---|
| Whg 1 - EG Südwest | 4½ Zimmer | CHF 24'500.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Whg 2 - EG Südost | 4½ Zimmer | CHF 24'500.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Whg 3 - 1 OG Südwest | 4½ Zimmer | CHF 24'500.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Whg4 - 1 OG Südost | 4½ Zimmer | CHF 24'500.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Whg 5 - Attika Südwest | 3½ Zimmer | CHF 26'200.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Whg 6 - Attika Südost | 3½ Zimmer | CHF 23'500.– inkl. 8.1% MwSt / Transport |
| Wohnung | Zimmergrösse | Budget Preis |
|---|---|---|
| Whg 1 - EG Südwest | 4½ Zimmer | CHF 31'000.- inkl. 8.1% MwSt |
| Whg 2 - EG Südost | 4½ Zimmer | CHF 31'000.- inkl. 8.1% MwSt |
| Whg 3 - 1 OG Südwest | 4½ Zimmer | CHF 31'000.- inkl. 8.1% MwSt |
| Whg4 - 1 OG Südost | 4½ Zimmer | CHF 31'000.- inkl. 8.1% MwSt |
| Whg 5 - Attika Südwest | 3½ Zimmer | CHF 27'300.- inkl. 8.1% MwSt |
| Whg 6 - Attika Südost | 3½ Zimmer | CHF 27'300.- inkl. 8.1% MwSt |
ParkettarbeitenBudget Materialpreis brutto CHF 95.- m² inkl. 8.1% MwSt
Bodenplatten / WandlattenBudget Materialpreis brutto CHF 60.- pro m² inkl. MwSt
Waschmaschine und WäschetrocknerBudget CHF 2‘500.- Netto inkl. 8.1% MwSt.
Alle Budgetpreise verstehen sich inkl. MwSt. und dienen als Bemusterungs-Obergrenze; Mehr- oder Minderkosten werden gemäss Ziffer 09 (Allgemeine Bestimmungen) verrechnet.
Gerne begleiten wir Sie durch alle Schritte – von der Besichtigung über die Grundrissanpassung bis zum Notartermin. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf.